Künstlersozialabgabe Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5% und bleibt auch in 2024 unverändert. claassen2024-01-17T09:44:54+01:0017. Januar 2024|betriebliche Steuern| FacebookXLinkedInWhatsAppXingE-Mail Ähnliche Beiträge Steuerneutrale Vermögensüber-tragungen jetzt auch für beteiligungsidentische Personengesellschaften Steuerneutrale Vermögensüber-tragungen jetzt auch für beteiligungsidentische Personengesellschaften Unverhältnismäßig hohe Zahlung kein Trinkgeld Unverhältnismäßig hohe Zahlung kein Trinkgeld Umsatzsteuerpflicht für Kontrollgebühren auf Privatparkplätzen Umsatzsteuerpflicht für Kontrollgebühren auf Privatparkplätzen Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung